Mehr Stellen und bessere Löhne in der Altenpflege

Mit einem Sofortprogramm werden 13.000 neue Stellen in stationären Einrichtungen der Altenpflege geschaffen. Das verbessert die Personalsituation in den Heimen spürbar. Die dafür notwendigen 640 Millionen Euro werden von der gesetzlichen Krankenversicherung bereit- gestellt, so dass es nicht zu finanziellen Mehrbelastungen für die Pflegebedürftigen kommt.

Außerdem haben wir mit einem neuen Gesetz die Grundlage für bessere Löhne und Arbeitsbedingungen geschaffen: Gewerkschaften und Arbeitgeber können jetzt einen Tarifvertrag für die Altenpflege aushandeln, der dann allgemeinverbindlich für alle Beschäftigten gilt. Alternativ greift ein höherer Pflegemindestlohn.

In der ambulanten Pflege werden Erhöhungen von Tariflöhnen künftig vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen müssen sich Krankentransporte zur ambulanten Behandlung nicht mehr von der Kasse genehmigen lassen. Sie gelten immer als genehmigt und werden bezahlt.

 

Bessere Pflege in Krankenhäusern

Jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett wird jetzt vollständig von den Krankenkassen bezahlt. Auch Tarifsteigerungen für Pflegerinnen und Pfleger werden vollständig von den Kassen refinanziert – nicht mehr nur zur Hälfte.

Ab 2020 werden die Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen. Für Krankenhäuser entfällt damit jeder Anreiz, Kosten zu Lasten der Pflege einzusparen. Das wird für deutlich mehr Personal in der Krankenpflege sorgen.

Um Anreize für mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, übernehmen die Krankenkassen zudem die gesamten Kosten für das erste Ausbildungsjahr von Pflegekräften in der (Kinder-)Krankenpflege und Krankenpflegehilfe.

Außerdem fördert der Bund Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern sowie in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen.

 

Entlastung für Angehörige

Für Angehörige geht die Pflege von Eltern oder Kindern häufig mit einer großen finanziellen Belastung einher. Bislang müssen sie für den Unterhalt und damit für die Pflegekosten ihrer pflegebedürftigen Eltern oder Kinder aufkommen, wenn diese Hilfen zur Pflege erhalten. Künftig wird auf das Einkommen der Angehörigen erst dann zurückgegriffen, wenn sie mehr als 100.000 Euro Einkommen im Jahr haben – ansonsten werden die Kosten für die Hilfe zur Pflege vom Staat übernommen.

Pflegende Angehörige erhalten zudem mehr Unterstützung. So können sie nun stationäre Reha-Leistungen in Anspruch nehmen, ohne vorher ambulante Leistungsangebote ausschöpfen zu müssen. Dabei übernehmen die Krankenkassen auch die Kosten für die vorübergehende Unterbringung der Personen, die die betroffenen Angehörigen pflegen.